Hörgeräte & Krankenkasse:
Zuschuss, Zuzahlung, Preise und mehr
In der täglichen Beratung hören wir häufig von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen wie AOK, Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK, IKK oder KKH oft besorgte Fragen zu Preisen, Zuzahlungen, Kostenübernahme und Zuschüssen bei Hörgeräten.
Wir klären hier die wichtigsten Fragen zu Hörgeräten und Krankenkassen. Grundvoraussetzung für alle Kassenleistungen ist dabei eine Verordnung vom HNO-Arzt.
Wie viel Zuschuss gibt es für Hörgeräte von der Krankenkasse?
Die Zuschüsse für Hörgeräte unterscheiden sich etwas zwischen den Krankenkassen. Daher kann es sein, dass Versicherte von den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Leistungen erhalten. Pro Gerät liegen die Zuschüsse aktuell meist zwischen 600 und 800 €. Hinzu kommen außerdem Pauschalen für Otoplastik und Reparaturen.
Der Zuschuss von der Krankenkasse schließt auch Beratung, Anpassung, Einstellung, Wartung und Reinigung für 6 Jahre ein.
Die Kosten für Hörgeräte-Batterien sind nicht vom Krankenkassen-Zuschuss abgedeckt. Eine Ausnahme bilden dabei Versicherte unter 18 Jahren.
Wie viel Zuzahlung wird für das Hörgerät fällig?
Grundsätzlich verlangen gesetzliche Krankenkassen 10 € Zuzahlung für Hörgeräte. Diese entfällt lediglich bei Kindern und Personen, die von gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind. Wünscht der Versicherte ein hochwertigeres Hörgerät – beispielsweise mit mehr Komfortfunktionen oder dezenterem Aussehen – und überschreitet der Preis dafür den Zuschuss der Krankenkasse, muss er die Differenz selbst zahlen.

Gibt es überhaupt Nulltarif-Hörgeräte bzw. Kassenmodelle?
Der Zuschuss der Krankenkasse muss eine ausreichende Hörversorgung abdecken. Daher gibt es – abgesehen von den 10 € Zuzahlung – auch „Nulltarif-Hörgeräte“. Diese Hörgeräte, die Seifert anbietet, sind grundsätzlich gute Geräte auf dem Stand der Technik, die im Alltag gut funktionieren.
Gibt es Hörgeräte mit Akku ohne Zuzahlung?
Hörgeräte mit eingebautem Akku sind praktisch, sparen Geld für Batterien und haben inzwischen auch eine ausreichend lange Laufzeit.
Die Basisversorgung mit zuzahlungsfreien Kassenmodellen sieht nur den Einsatz von auswechselbaren Batterien vor. Daher können wir aktuell keine Hörgeräte mit Akku ohne Zuzahlung anbieten. Für aufladbare Hörgeräte aus den höheren Leistungsklassen müssen Sie einen eigenen Anteil bezahlen. Dennoch kann sich die Investition lohnen, vor allem wenn Sie Wert auf eine komfortable Handhabung legen und gleichzeitig vom verbesserten Hörerlebnis einer höheren Leistungsklasse profitieren möchten.
Wie bekomme ich den Zuschuss für Hörgeräte von der Krankenkasse?
Versicherte haben nur dann einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Hörgerät von der Krankenkasse, wenn der HNO-Arzt ein Hörgerät verordnet hat. Die Verordnung erfolgt nur, wenn der HNO-Arzt bei einem Hörtest mindestens auf einem Ohr eine Schwerhörigkeit feststellt.
Mit der Diagnose vom HNO-Arzt sowie einem zusätzlich durch uns durchgeführten Hörtest beraten Sie dann unsere Hörakustikerinnen und Hörakustiker vor Ort. Sie ermitteln gemeinsam mit Ihnen die am besten geeignete Hörlösung für Ihren Bedarf. Die am besten geeignete Bauart wie Hinter-dem-Ohr-Hörgerät (HdO), Im-Ohr-Hörgerät (IdO) oder RIC-Hörsystem wird dabei nach Ihren Bedürfnissen und Voraussetzungen festgelegt. Auch um alle Formalitäten mit Ihrer Krankenkasse kümmern sich unsere Hörakustikerinnen und Hörakustiker.
Hersteller, auf die wir vertrauen
Wir bieten ein umfangreiches Produktsortiment für Ihre persönlichen Ansprüche.
Wir führen nur besonders geeignete Markengeräte, die eine hohe Qualität hinsichtlich Tonschärfe, Passgenauigkeit und Funktionalität gewährleisten. Alle Markengeräte werden vorab geprüft und getestet.










