Gute Nachricht für Versicherte der Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse , Barmer, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse):
Seit dem 1. Januar 2023 erhalten sie eine bessere Versorgung mit Hörgeräten zum Festbetrag als bisher. Das geht aus dem neuen Vertrag hervor, der zwischen dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) und der Bundesinnung der Hörakustiker (biha) geschlossen wurde.
Für Ersatzkassenversicherte stehen jetzt also bei Hörgeräten, die ohne Eigenanteil erhältlich sind, noch bessere Ausstattungsmerkmale zur Verfügung:
Versicherte der Ersatzkassen profitieren darüber hinaus jetzt zusätztlich von mehr Transparenz: Sie erhalten von Ihrer Kasse ausführliche Informationen über den eigenen Leistungsanspruch sowie auch über eventuell anfallende Mehrkosten, wenn Sie sich für ein Hörsysten mit einer Komfortausstattung wie beispielsweise einer Fernbediegung oder einer Steuerung mit dem Smartphone entscheiden.
Quelle: Pressemitteilung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek)