Preise von Hörgeräten

Die richtigen Hörsysteme für Ihren Hörerfolg

Bei Hörgeräten gibt es eine große Vielfalt an Modellen und Technologien. Der Preis für ein digitales Markenhörgerät beginnt bei etwa 500 Euro — Hörsysteme aus der höchsten Kategorie liegen bei über 2000 Euro. 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen digitale Markenhörgeräte in guter Qualität, ohne dass dabei eine Zuzahlung fällig wird.

Der Übernahmebetrag durch die Krankenkassen liegt dabei pro Hörgerät bei ca. 700 Euro. Je nach Krankenkasse kann dieser Betrag höher oder auch niedriger sein.

Entscheidet man sich für ein Hörsystem aus einer höheren Kategorie, so muss der Differenzbetrag selbst zugezahlt werden. 

Private Krankenversicherungen handhaben die Kostenübernahme bei Hörhilfen unterschiedlich. Die Konditionen sind aus dem jeweils geltenden Vertrag zu ersehen. 

Die Voraussetzung für Ihren Hörerfolg ist dabei immer die hohe Qualität der Dienstleistung durch den Hörakustiker. Unabhängig von Art und Preisklasse des Hörgerätes können Sie sich bei HÖRGERÄTE SEIFERT darauf auch immer verlassen!

In jedem Fall entscheiden Sie immer selbst, welches Gerät Sie erhalten. Egal, ob ein Hörgerät mit oder ohne Eigenanteil: Sie werden von uns immer gleich hervorragend betreut.

Sowohl bei gesetzlichen wie auch bei privaten Krankenkassen ist eine Verordnung durch den HNO-Arzt erforderlich. 

Übergabe Rezept

 

*Zuzüglich der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Hörgerät.


Neben der reibungslosen Zusammenarbeit mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sind wir auch besonderer Kooperationspartner der folgenden privaten Krankenversicherungen:

huk coburg Union Krankenversicherung  Vesicherer im Raum der Kirchen Versicherungskammer Bayern